Rechtsschutz, in Klartext erklärt — vom Spezialisten, nicht aus dem Callcenter.
Seit 2007 berate ich Sie persönlich zu Ihrem Rechtsschutz — als Versicherungskaufmann, Fachwirt für Finanzberatung und Betriebswirt (alle IHK). Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von mir ein konkretes, auf Ihre Situation passendes Angebot.
Warum Sie bei mir richtig sind:
- Waffengleichheit: Streiten Sie auf Augenhöhe – egal ob gegen große Konzerne, Behörden oder den Nachbarn.
- Voller Kostenschutz: Keine Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Dieses finanzielle Risiko nimmt Ihnen eine Rechtsschutzversicherung ab.
- Smarte Konfliktlösung: Oft hilft schon eine Mediation oder ein Telefonat, ohne gleich vor Gericht zu ziehen. Ich zeige Ihnen den schnellsten Weg zur Lösung.
Für welchen Bereich suchen Sie Sicherheit?
Florian Dietze – Ihr Partner, nicht nur Verkäufer
Seit 2007 helfe ich Menschen dabei, ihr Recht zu bekommen. Ich weiß, dass ein Rechtsstreit Nerven kostet. Deshalb bin ich keine anonyme Hotline, sondern biete echte Begleitung.
Meine Kunden schätzen, dass ich Klartext rede: Ich sage Ihnen ehrlich, was versicherbar ist – und was nicht. So erleben Sie im Ernstfall keine bösen Überraschungen.
Das sagen meine Kunden über mich
"Herr Dietze hat sich in meine sehr schwierige Situation "hineingekniet" und das bestmögliche für mich erreicht. Einen besseren Berater hätte ich nicht finden können. Vielen herzlichen Dank!"
Elfriede E.
Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung beantwortet:
Checkliste Privatrechtsschutz! Was ist wichtig?
Ein guter Privatrechtsschutz sollte mindestens diese Bereiche abdecken: Privat- und Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz sowie Mieter- oder Vermieterrechtsschutz (je nach Lebenssituation). Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme (empfohlen: mindestens 500.000 Euro), auf die Übernahme von Verfahrenskosten im In- und Ausland sowie auf eine telefonische Rechtsberatung als Inklusivleistung. Viele Tarife bieten außerdem eine Mediation als Alternative zum Gerichtsverfahren – das spart Zeit und Nerven. Besonders wichtig: Prüfen Sie die Wartezeiten und eventuelle Leistungsausschlüsse, bevor Sie abschließen. Ich helfe Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.
Wie lässt sich bei der Rechtsschutzversicherung Geld sparen?
Einsparpotenzial prüfen lassenAm wirkungsvollsten senken Sie den Beitrag durch eine höhere Selbstbeteiligung – je mehr Sie im Schadensfall selbst tragen, desto günstiger die Prämie. Außerdem lohnt es sich, nur die Bausteine zu wählen, die Sie tatsächlich brauchen: Wer kein Auto fährt, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz. Auch ein Jahresbeitrag statt monatlicher Zahlung bringt bei vielen Anbietern einen kleinen Rabatt. Lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag regelmäßig prüfen — Bedingungen und Bedarf ändern sich. Oft genügt eine Anpassung der Bausteine oder der Selbstbeteiligung.
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung selbst bestimmen?
Selbstbeteiligung individuell abstimmenJa, bei den meisten Tarifen können Sie die Selbstbeteiligung flexibel wählen – üblich sind Stufen zwischen 150 und 500 Euro pro Rechtsstreit. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Jahresbeitrag. Manche Anbieter bieten auch eine Nullselbstbeteiligung an, was sich rechnerisch aber nur lohnt, wenn Sie häufiger Rechtsschutzfälle erwarten. Ich zeige Ihnen, welche Kombination für Ihr Budget sinnvoll ist.
Was leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?
Deckungslücken jetzt prüfen lassenTypische Ausschlüsse sind: vorsätzliche Straftaten, Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen (Bauherrenrisiko ist oft nicht enthalten), Erbstreitigkeiten (manchmal gegen Aufpreis zubuchbar), Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie bereits bekannte Konflikte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch Insolvenzverfahren und Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer sind häufig ausgenommen. Wichtig: Die genauen Ausschlüsse variieren je nach Tarif erheblich – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Persönliches Angebot anfordernDer Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab: Welche Bausteine Sie wählen (Privat, Beruf, Verkehr, Vermieter …), wie hoch die Selbstbeteiligung ist und ob Sie als Einzelperson oder Familie versichert sind. Ein solider Privatrechtsschutz für eine Einzelperson ist häufig bereits ab rund 10–20 Euro im Monat erhältlich; Familien-Tarife mit mehreren Bausteinen liegen entsprechend höher. Für ein genaues Angebot sprechen Sie mich gerne an — ich erstelle Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Situation.
Ist die Rechtsschutzversicherung im Ausland gültig?
Auslandsschutz im Detail besprechenJa, die meisten Tarife bieten zumindest einen grundlegenden Auslandsschutz, der Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland einschließt. Viele Anbieter decken auf Wunsch auch außereuropäische Länder ab, manchmal weltweit. Beachten Sie jedoch: Für Streitigkeiten aus ausländischem Recht oder vor ausländischen Gerichten gelten besondere Bedingungen, und die Deckungssumme kann im Ausland begrenzt sein. Wer häufig international unterwegs ist oder im Ausland arbeitet, sollte diesen Punkt gezielt prüfen lassen.
Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Familien-Rechtsschutz jetzt klärenIn einem Einzeltarif sind Sie als Versicherungsnehmer geschützt. Entscheiden Sie sich für einen Familientarif, sind in der Regel Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie alle unverheirateten Kinder mitversichert – auch wenn die Kinder bereits auswärts studieren oder einen eigenen Haushalt führen (Altersgrenze variiert je nach Anbieter). Wichtig: Wer im Haushalt lebt, muss beim Abschluss korrekt angegeben werden. Fragen Sie mich, wenn Sie unsicher sind, wen Ihr Vertrag genau umfasst.
Welche Wartezeiten gelten für die Rechtsschutzversicherung?
Sofortschutz und Wartezeiten besprechenBei den meisten Bausteinen einer Rechtsschutzversicherung gibt es keine Wartezeit – der Schutz beginnt direkt nach Vertragsschluss. Ausnahmen sind typischerweise der Miet- und Vermieterrechtsschutz sowie der Arbeitsrechtsschutz, für die viele Anbieter eine Wartezeit von drei Monaten vorsehen. Einige Anbieter bieten sogenannte Sofortschutz-Tarife an, bei denen auch diese Wartezeiten entfallen – allerdings oft zu einem etwas höheren Beitrag. Ich erkläre Ihnen, welche Variante zu Ihrer Situation passt.
Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Steuerliche Aspekte im Beratungsgespräch klärenIhre Sicherheit steigern und gleichzeitig Steuern sparen – das ist möglich! Denn Sie können die Beiträge der Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen, die Sie im beruflichen Bereich abgeschlossen haben, um sich z. B. für den Fall einer Kündigung abzusichern. Auf Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie einfach den Betrag ein, der innerhalb des letzten Jahres hierfür entfallen ist (dieser wird in den Versicherungsunterlagen separat aufgeführt).
Dass lediglich der Anteil Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung, der auf den beruflichen Bereich entfällt, von der Steuer abgesetzt werden kann, geht auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 zurück. Vor diesem Urteil war die arbeitsrechtliche Absicherung noch pauschal auf ein Drittel angesetzt. Heute ist jedoch in jedem Fall der genaue Anteil zu berechnen.
Besteht freie Anwaltswahl?
Schadenfall melden – Beratung startenSelbstverständlich können Sie Ihren Anwalt frei wählen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen gerne einen Spezialisten aus unserem Netzwerk.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche und Auswahl Ihres Anwalts? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne dabei, einen kompetenten Juristen zu finden. Über unser Anwaltsnetzwerk vermitteln wir Ihnen unkompliziert und schnell den passenden Fachanwalt.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Kostenfragen persönlich klärenDie Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltsgebühren bis zur gesetzlichen Vergütung (RVG), die Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigenkosten sowie – je nach Tarif – auch die Kosten der Gegenseite, falls Sie den Prozess verlieren. Hinzu kommt meist eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt als Inklusivleistung. Nicht übernommen werden Bußgelder, Geldstrafen und außergerichtliche Vergleichszahlungen.
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